Empfindliche Haut von Kindern, Älteren und Erkrankten

Kinderhaut ist sehr dünn und damit extrem empfindlich. Bereits bei leichten Rötungen erleiden Haut und Immunsystem des Kindes mitunter irreparable Schäden.

Eltern sollten deshalb immer beherzigen: Sonnenbrände im Kindesalter erhöhen die Gefahr von späterem Hautkrebs um ein Vielfaches. Zudem verbringen Kinder bei Sport und Spiel weitaus mehr und häufiger Zeit im Freien als Erwachsene. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich bereits in jungen Jahren konsequent vor zu viel Sonnenstrahlung zu schützen. Vor allem beim Spielen am Wasser sind Kinder und Jugendliche der erhöhten UV-Strahlung intensiver ausgesetzt.

Experten empfehlen deshalb, Kinder so gut wie möglich gegen die schädlichen UV-Strahlen zu schützen. Dazu gehört auf jeden Fall auch die richtige UV-Schutzbekleidung. Ein geeigneter UV-Schutz ist auch unbedingt erforderlich für Ältere, da sich die Haut mit zunehmendem Alter weniger gut regeneriert. Erkrankte müssen beachten, dass ihre Haut durch die Einnahme von Medikamenten empfindlicher auf die Sonnenstrahlung reagieren kann.

 

Im ersten Lebensjahr ist ein ungeschützter Aufenthalt in der Sonne für Kinder tabu. Kinderhaut entwickelt erst ab einem Alter von etwa 15 Jahren die vollen Schutzmechanismen gegen schädliche UV-Strahlung.

Bei längerem Aufenthalt im Freien, bei Sport- und Freizeitaktivitäten

Bei einem längeren und/oder wiederholtem Aufenthalt im Freien ist Sonnen-Prävention generell geboten. Auch Erwachsene sollten deshalb bei ihren Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Tennisspielen, Fahrradfahren und Joggen oder bei Gartenarbeiten und Feierlichkeiten auf einen wirksamen UV-Schutz mit Hilfe von Textilien mit passendem UPF achten. 

Insbesondere in den Bergen ist die Gefährdung besonders hoch, weil die Strahlung bei Schnee zusätzlich reflektiert wird. Auch heller Sand am Strand reflektiert bis zu 25 Prozent der Strahlung. Und auch unter Wasser ist man nicht sicher: Selbst einen halben Meter unter der Wasseroberfläche wird die UV-Strahlung nur um 60 Prozent reduziert.

Zum 1. Januar 2013 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.

Berufstätige im Außenbereich

Geschätzte zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland verbringen ihren kompletten Arbeitstag im Freien. Ihr Hautkrebsrisiko ist eklatant höher als bei Beschäftigten, die in geschlossenen Räumen  arbeiten. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken etwa 260.000 Menschen pro Jahr an weißem Hautkrebs. 

Zu diesem explizit gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte, wie z.B. BademeisterInnen, BauarbeiterInnen oder GärtnerInnen, sondern auch Berufsgruppen mit wechselnden Tätigkeitsfeldern im Außen- und Innenbereich, wie z.B. SportlehrerInnen, KindergärtnerInnen, KellnerInnen oder PolizistenInnen. Entsprechend ausgerüstete Berufsbekleidung sollte deshalb zur Grundausstattung gehören.